Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. UMTAUSCH UND RÜCKNAHME VON KARTEN

Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch der Karten. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen ebenfalls kein Umtausch- und Rücknahmerecht. Eine Rücknahme der Eintrittskarte erfolgt nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.

2. KARTENVERLUST

Für in Verlust geratene, sowie gelöste Eintrittskarten ohne Abriss wird vom Veranstalter kein Ersatz geleistet.

3. ANREISE, PARK- UND ABSTELLFLÄCHEN

Der Käufer ist für die Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Die Tickets für das Parken müssen entweder im Vorhinein erworben werden oder auch vor Ort. Das Abstellen beim Veranstaltungsort ist nur auf den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf den Abstell- und Parkplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.

Das Parken/Abstellen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden. Die Müllordnung ist zu beachten.

4. VERLASSEN DES GELÄNDES

Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Dem Besucher wird bei Betreten des Geländes ein Armband angelegt. Beim Wiederbetreten des Geländes ist das unbeschädigte Armband sowie die Eintrittskarte vorzuzeigen, ansonsten besteht kein Anspruch auf erneuten Einlass.

5. SCHADENERSATZ

Auf Schadenersatz wegen Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund haftet der Veranstalter nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Diese Freizeichnung gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

6. HAUSRECHT

Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern, stören oder das Publikum belästigen, können vom Veranstaltungsgelände gewiesen werden.

7. URHEBERRECHTE UND SONSTIGE SCHUTZRECHTE, BILDNISSCHUTZ

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen mit professionellem Equipment ist grundsätzlich untersagt. Bei Fernseh-, Film- oder Photoaufnahmen durch den Veranstalter ist der Besucher ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, Video) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

8. SALVATORISCHE KLAUSEL UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sofern eine oder mehrere Regeln dieser Vertriebsbedingungen unwirksam sind, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen.

Meinklang Festival 2020

Terra Munda Kft

Nyárliget Angus telep 1
9438 Sarród

UID Nr: HU13168267

Geschäftsführer: Werner Michlits jun.